Sozialrecht

Mandanteninformation Sozialrecht

Rechtsanwalt und Notar a.D.  Ulrich Wilde ist auch Fachanwalt für Sozialrecht.

Auf folgende Teilgebiete ist unsere Kanzlei besonders spezialisiert:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Arbeitsunfall
  • Berufskrankheiten
  • Wegeunfall
  • Arbeitslosengeld
  • Berufsgenossenschaft
  • Vertragsarztrecht
  • soziales Entschädigungsrecht
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Sozialversicherungsrecht - auch für Selbständige -
  • Schwerbehindertenrecht

Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn sie also auf einem dieser Gebiete Fragen haben und eine anwaltliche Vertretung gegenüber den Behörden oder gegenüber dem Sozialgericht notwendig ist.

 

Die Klage vor dem Sozialgericht und das vorausgehende Widerspruchsverfahren

Immer, wenn ein Sozialversicherungsträger an einem Verfahren beteiligt ist, ist zunächst ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. In aller Regel handelt es sich dabei um Verfahren gegenüber dem Arbeitsamt, gegenüber dem Rentenversicherungsträger, gegenüber der Krankenkasse oder gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Wenn sie mit einer Entscheidung einer der vorgenannten Behörden nicht einverstanden sind, ist zunächst ein Widerspruch gegen den Bescheid innerhalb von einem Monat einzulegen. Hierfür benötigen Sie zwar grundsätzlich keinen Rechtsanwalt, es ist jedoch in aller Regel schon vorteilhaft, wenn ein Rechtsanwalt möglichst frühzeitig eingeschaltet wird.

Nur der  Rechtsanwalt ist in der Lage, die Sach- und Rechtslage im einzelnen zu prüfen und sodann Ihnen die sprechenden Rechtsauskünfte zu erteilen. Insbesondere nach erfolgter Akteneinsicht kann sich der Rechtsanwalt ein genaues Bild über die jeweilige Lage machen.

Bitte beachten Sie dabei jedoch, daß die Kosten des Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren zunächst nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Allerdings werden die Kosten dann von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger übernommen, wenn der Widerspruch erfolgreich ist. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, so ist innerhalb von einem Monat eine Klage vor dem Sozialgericht anhängig zu machen. Die Klage vor dem Sozialgericht sollte eine Begründung und auch Anträge enthalten, aus denen ersichtlich ist, in welcher Weise Sie die Bescheide abändern lassen wollen.

 

Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist in aller Regel äußerst langwierig. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt mindestens 1,5 Jahre. Gegen die Entscheidung des Sozialgericht ist, wenn die Entscheidung ungünstig ausfällt, in aller Regel eine Berufung zulässig.

In dem Verfahren vor dem Sozialgericht gilt das sogenannte Amtsermittlungsprinzip. Dies bedeutet, daß das Gericht verpflichtet ist, sämtliche Beweise, die sich auf Grund der Aktenlage nutzen lassen, auch heranziehen muß. In vielen Fällen sind umfangreiche ärztliche Gutachten erforderlich, die das Verfahren erheblich verlängern können. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können die Rechtsanwaltskosten und auch Gutachterkosten von ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Über den Einzelfall kann ein Rechtsanwalt ihnen genaue Auskunft geben.

Bei Durchführung eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht werden wir Sie selbstverständlich regelmäßig über den Stand der Dinge informieren und Ihnen sämtliche eingehende und ausgehende Schreiben in Kopie zusenden. Es dauert jedoch in aller Regel mehrere Monate, bis eine Äußerung des Sozialgerichts nach Klageeinreichung erfolgt. Wir bitten daher um etwas Geduld. Für Rückfragen stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung.

Falls Ihnen während der Verfahrensdauer neue Informationen zu gehen, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit, damit wir diese neuen Tatsachen in den jeweiligen Prozeß einführen können.


Vorherige Seite: Rechtsgebiete
Nächste Seite: Arbeitsrecht